Anmeldung eines Mopeds (Motorfahrrad bis 50ccm). Hier eine "Checkliste".
Bei Neuanmeldung nach Ankauf (neu oder gebraucht): Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung, wenn der Name der des Käufers ersichtlich ist, gültiges „Pickerl“ (§57a Begutachtung).
Achtung: Bevor ein Kraftfahrzeug bei einer Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften angemeldet werden kann, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle einer Versicherung benötigt man folgende Unterlagen:
- amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass)
- Nachweis des Hauptwohnsitzes mittels ZMR-Auszug (Zentrales Melderegister)
- Versicherungsbestätigung
- Bei erstmaliger Zulassung:
- Typenschein oder
- Einzelgenehmigung oder
- Nachweis für die Zulassung oder
- Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
- Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
- Bei neuerlicher Zulassung: die letzte Zulassungsgenehmigung
- Wenn ich nicht persönlich hingehen kann: Ausstellen einer Vollmacht für die Vertretung (Bitte unbedingt angeben: Name, Adresse, Geburtsdatum, Zweck der Vertretung. Die Vertretung muss sich vor Ort mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.)
- Wenn ich noch unter 18 Jahre bin: Vollmacht des Erziehungsberechtigten inkl. der Angabe aller Fahrzeugdaten, ZMR-Auszug des Erziehungsberechtigten (Original), amtlicher Lichtbildausweis des Erziehungsberechtigten (Kopie reicht aus)
Kosten:
- Zulassungsgebühr (Behördenanteil): 119,80 Euro
- Bearbeitungsgebühr der Zulassungsstelle: 47,30 Euro
- Abfrage Zentrales Melderegister: 1 Euro
- Begutachtungsplakette: 1,90 Euro
- Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten) – Motorfahrrad: 7,50 Euro
- Bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheins: 22 Euro
Quelle: www.help.gv.at