Mit den ersten Frühlingsboten erwacht nach dem Winter bei vielen Leuten der Wunsch nach der Bikini/Badehosen-Figur. Um ihren Körper zu stählen, schreiben sie sich in Fitness-Studios ein. Mittlerweile gibt es eine große Auswahl an Anbietern. Doch was muss man bei der Wahl beachten?
Tipp 1: Achten Sie auf die Lage
Das Fitness-Studio Ihres Vertrauens sollten Sie möglichst einfach (öffentlich) erreichen können. Wählen Sie ein Studio in der Nähe Ihrer Arbeitsstelle oder Ihrer Wohnung. Dann finden Sie auch weniger Ausreden für Ihre Trainingseinheiten. Wenn Sie mit dem Auto kommen, fragen Sie nach Parkmöglichkeiten.
Tipp 2: Ketten mit mehreren Filialen
Es gibt mittlerweile viele Fitness-Ketten, die mehrere Filialen anbieten. Fragen Sie nach, ob Sie auch an anderen Standorten trainieren dürfen. So können Sie sogar in anderen Bundesländern oder sogar im Ausland ohne zusätzliche Kosten trainieren.
Tipp 3: Beachten Sie die Öffnungszeiten
Die meisten Fitness-Studios haben von früh morgens bis in die späten Abendstunden geöffnet. Achten Sie darauf, dass Ihre Freizeit mit den Öffnungszeiten übereinstimmt.
Tipp 4: Besichtigen Sie das Fitness-Studio bevor Sie sich anmelden
Überlegen Sie sich, wann Sie die Geräte und Kurse hauptsächlich nutzen werden und prüfen Sie wie viele Menschen sich dort aufhalten. Denn besonders frustrierend ist eine lange Wartezeit bei den Geräten. Achten Sie auch auf die Sauberkeit. Ein Auswahlkriterium könnten auch die anderen BesucherInnen sein. Viele Frauen z.B. absolvieren ihr Training gerne „unter sich“. Dafür gibt es in manchen Fitness-Studios sogar eigene Damen-Trainingsbereiche.
Tipp 5: Überlegen Sie, wie Sie trainieren möchten
Recherchieren Sie, was in dem Studio angeboten wird. Achten Sie vorher darauf, ob es z.B. den gewünschten Aerobic-Kurs auch zu einer passenden Uhrzeit gibt. Sie möchten Sportarten wie Squash oder Badminton ausprobieren? Oft gibt es in Fitness-Studios auch dafür entsprechende Plätze.
Tipp 6: Achten Sie auf den Preis
Besonders bei günstigen Fitness-Studios ist oft die Benutzung der Duschen kostenpflichtig. Achten Sie auch darauf, ob Sie Hallenbad oder Wellness-Bereiche (sofern vorhanden) kostenlos nutzen dürfen. Oftmals sind Gruppenkurse (z.B. Zumba, Pilates…) nicht im Preis inkludiert.
Tipp 7: Fragen Sie nach persönlicher Betreuung
Wenn man sich als Laie in ein Fitness-Center wagt, ist eine ausführliche Erklärung der Geräte unbedingt notwendig. Erkundigen Sie sich vorher, ob es eine persönliche Einführung gibt. In manchen Fitness-Studios bieten die TrainerInnen auch selbstständig ihre Hilfe an. Das ist natürlich toll, gerade wenn man mit dem Training noch nicht so vertraut ist und bestimmte Ziele erreichen will. Sinnvoll ist daher auch ein Trainingsplan, der auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Bevor Sie sich anmelden, sollten Sie sich nach der Ausbildung und den Kompetenzen der TrainerInnen fragen.
Tipp 8: Finden Sie Gleichgesinnte
Sie wollten schon öfters trainieren und haben immer wieder Ausreden gefunden? Suchen Sie sich eine/n TrainingspartnerIn. Dann können Sie sich gegenseitig motivieren.
Tipp 9: Halten Sie sich auch ohne teure Geräte fit
Bei einem Vortrag in der D.A.S. Zentrale erzählte der Personal-Trainer Martin Kowarik über funktionale Fitness. Dabei kann man sinnvolle Übungen mit dem eigenen Körpergewicht machen. Für effektives Training genügen oft recht günstige Geräte, die auch noch sehr einfach zu transportieren sind. Damit sind Sie räumlich völlig ungebunden und können stressfrei zuhause oder im Freien trainieren.
Tipps der D.A.S. Rechtsberatung
Bei der Auswahl des Fitnessstudios sollte man auch rechtlich Einiges beachten:
Rechtstipp 1: Vertrag und AGBs genau durchlesen
Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, sollten Sie ihn immer genau durchlesen – auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen! Damit können Sie mit geringem Aufwand bereits Unklarheiten erkennen und beseitigen sowie späteren Rechtsstreitigkeiten vorbeugen.
Rechtstipp 2: Schriftlich ist besser als mündlich
Wenn Sie im Vertrag etwas ergänzen möchten oder Ihnen gewisse Punkte nur mündlich zugesichert wurden, sollten Sie dies immer schriftlich festhalten und von allen Vertragsparteien unterschreiben lassen. Dadurch haben Sie einen Nachweis über das Vereinbarte. Das hilft Ihnen natürlich auch in einem möglichen Rechtsstreit.
Rechtstipp 3: Achtung bei Bindungsdauer bzw. Kündigungsverzicht
Die Fitnessstudiobetreiber wollen sich die guten Vorsätze der Sportbegeisterten zu Nutze machen und versuchen ihre Kunden gleich von Anfang an so lange wie möglich vertraglich zu binden. Eine Laufzeit von zwei oder drei Jahren ist dabei keine Seltenheit.
Der OGH hat aber bereits im Jahr 2012 entschieden, dass ein vertraglich vereinbarter Kündigungsverzicht von 24 bzw. 36 Monaten unzulässig ist. Wenn die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung fehlt, ist das ein klarer Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz. Dies lässt sich auch nicht durch günstigere Mitgliedsbeiträge rechtfertigen.
Rechtstipp 4: Achten Sie auf die Kündigungsmöglichkeiten
Neben der normalen, ordentlichen Kündigung (unter Einhaltung von Fristen und Terminen), sollten Sie auch die außerordentlichen Ausstiegsklauseln im Blick behalten. Achten Sie darauf, dass der Vertrag Kündigungsgründe wie Krankheit, Umzug oder Schwangerschaft enthält. Ansonst ist es schwierig eine vorzeitige Kündigung durchzusetzen, wenn der Kündigungsgrund nicht in der Sphäre des Fitnessstudios liegt.
Kann man den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn man sich auf einmal in einer schwierigen finanziellen Lage befindet (einkommenslos) und die Monatsraten nicht mehr begleichen kann?
Liebe Veronika!
Die Juristinnen der Rechtsberatung haben folgende Antwort für dich:
Es kommt auf die Vertragsgestaltung und auf eine eventuell zu beachtende Mindestbefristung des Vertrages an. Normalerweise ist dies kein außerordentlicher Kündigungsgrund eines Vertrages.
Am besten ist, Sie nehmen – nach Durchsicht Ihres Vertrages – Kontakt mit dem Fitnesscenter-Betreiber auf und erkundigen sich über die Möglichkeiten, wann der Vertrag vorzeitig aufgelöst werden kann. Vielleicht kann die Mitgliedschaft auch einvernehmlich beendet werden.
Kann ein Fitnessstudio die Öffnungszeiten einfach so ändern?
Normalerweise müsste ich jetzt das Recht haben den Vertrag bevor ablauf meiner frist kündigen zu können?
Oder sehe ich das Falsch?
Lieber Herr Scharfetter!
Die Juristinnen der D.A.S. Rechtsberatung haben folgende Antwort für Sie:
Es ist ausschlaggebend, was Sie im Vertrag vereinbart haben und ob im Vertrag bereits eine Klausel vereinbart wurde, dass die Änderung der Öffnungszeiten ein vorzeitiges Kündigungsrecht darstellt. Ansonsten gilt: Werden die Zeiten so geändert, dass ein bisheriges Training nicht oder sehr schwer durchführbar ist (z. B. nur noch unter der Woche – ohne Wochenendöffnungszeiten; Änderung auf Vormittagskurse, obwohl Sie berufstätig sind, etc.), dann kann dies eine massive Vertragsänderung darstellen, die Ihnen nicht mehr zumutbar ist. In solch einem Fall kann eine vorzeitige Vertragsauflösung begehrt werden. Es kommt in solchen Fällen immer auf den Einzelfall und auf die zugesagten Leistungen an.