Auch in der kalten Jahreszeit sind Polizeihubschrauber im Einsatz, um schlecht ausgerüstete und verirrte (aber unverletzte) Tourengeher, Bergsteiger und Schifahrer aus ihrer selbst verschuldeten Notsituation zu retten. Seit Mai 2018 können die Kosten für die Rettung von den Betroffenen zurückgefordert werden.
Aufgrund schlechter Ausrüstung oder schlechter Vorbereitung geraten immer wieder Personen in alpine Notsituationen und müssen mittels Polizeihubschrauber gerettet werden. Bis Mai 2018 war das Anfordern des Polizeihubschraubers kostenlos, was bei der Polizei zu hohen Einsatzkosten führte, die durch eine bessere Vorbereitung der Betroffenen zu vermeiden gewesen wären.
Weiterverrechnung an den Verursacher des Einsatzes
Durch eine Gesetzesänderung des Sicherheitspolizeigesetzes ist es seit Ende Mai 2018 möglich, die Kosten für einen Polizeieinsatz bereits ab grober Fahrlässigkeit an den Verursacher des Einsatzes weiter zu verrechnen. Wenn eine Notsituation grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, kann daher z. B. ein Hubschraubereinsatz der Polizei für die Betroffenen sehr teuer werden.
Achtung: Im Normalfall wird ein Polizeihubschrauber nur dann gerufen, wenn die Betroffenen unverletzt sind. Aber auch der Abtransport von verletzten Personen mit dem Rettungshubschrauber muss durch die Krankenkasse nicht immer bezahlt werden. Gerade bei Sport- und Freizeitunfällen gibt es Fälle, in denen die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.
Definition von grober Fahrlässigkeit steht noch vor dem Praxistest
Das Problem bei der neuen Gesetzgebung ist, dass die genauen Kriterien für grobe Fahrlässigkeit noch nicht durch die Gerichte definiert wurden. Eine Einschätzung, wann die Betroffenen grob fahrlässig gehandelt haben und daher zur Kasse gebeten werden können, ist daher noch schwer zu treffen und wird sich im Einzelfall zeigen.
Einhaltung von Warn- und Gefahrenhinweisen kann vor hohen Kosten schützen
Um sich selbst vor einer Notsituation und somit auch vor einem Polizeieinsatz zu bewahren, können einige Dinge vor der Fahrt in die Berge beachtet werden.
- Warn- und Gefahrenhinweise einhalten
- auf richtiges Equipment achten
- Wetterprognosen einholen
- auf Expertise von erfahrenen und einheimischen Alpinisten vertrauen
- auf risikoreiches Verhalten verzichten
Wer sich im alpinen Bereich achtsam verhält und gut auf seinen Bergaufenthalt vorbereitet, hat also nichts zu befürchten.