In Fahrzeugen können sich enorme Temperaturen entwickeln. Welche Rechtsfolgen drohen, wenn Sie Tiere dieser Hitze aussetzen? Wie kann man als Passant helfen? Die D.A.S. Rechtsberatung informiert.
SOMMER – des einen Freud, des andren Leid
Fakt ist: Der Sommer hat den Großteil Österreichs derzeit fest im Griff.
Selbst wenn man ein Freund der großen Hitze ist, auf Dauer braucht jeder einmal eine Abkühlung. Was oft nicht bedacht wird: Nicht nur der Mensch hat mit der Hitze zu kämpfen, auch des Menschen bester Freund leidet darunter.
Bis zu 70° C im parkenden Fahrzeug
Ein gutes Beispiel dafür ist das Auto. Gerade im Fahrzeug können sich enorm hohe Temperaturen entwickeln, spätestens dann, wenn das Auto im Freien abgestellt wird und die Klimaanlage nicht mehr läuft. Selbst wenn man „eh nur kurz wohin“ geht, soll man seinen Hund nicht im Auto zurücklassen.
Dramatische Folgen für Hunde und andere Haustiere
Die fatalen Folgen sollten bereits überall bekannt sein, dennoch wird die Hitzeentwicklung in einem verschlossenen Auto von Hundebesitzern immer noch unterschätzt. Die Innentemperatur im Auto steigt innerhalb kürzester Zeit um ein Vielfaches, selbst wenn das Fenster einen Spalt offen bleibt. Die eingesperrten Hunde bekommen dadurch nicht nur Panikattacken, sondern können auch Kreislaufprobleme oder schwere Hirnschäden bekommen. Im schlimmsten Fall kann die Hitze sogar zum Tod des Tieres führen.
Hohe Strafen drohen
Abgesehen davon, dass man seinen Lieblingen derartige Qualen jedenfalls ersparen sollte, man muss auch mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Gemäß § 222 Strafgesetzbuch ist Tierquälerei mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Auch § 5 Tierschutzgesetz verbietet es, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. § 38 Tierschutzgesetz sieht Strafen bis zu 7.500,00 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000,00 Euro vor.
Wie verhalte ich mich als Passant, wenn ich einen Hund im heißen Auto entdecke?
Wer einen Hund sieht, der bei starker Hitze im Auto eingesperrt ist, sollte nicht wegschauen: „Zivilcourage“ lautet das Motto! Versuchen Sie zunächst, den Halter des Tieres ausfindig zu machen. Können Sie den Hundehalter nicht binnen ca. fünfzehn Minuten finden, verständigen Sie die Polizei, damit das Tier aus seiner gefährlichen Lage befreit werden kann.
Von dem Entschluss, eigenmächtig die Autoscheibe des Hundehalters einzuschlagen, sollte man aber jedenfalls Abstand nehmen. Auch wenn man es gut meint, kann man schadenersatzpflichtig werden oder sogar eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erhalten.
WICHTIG: Schützen Sie nicht nur Hunde vor der Hitze, sondern alle Ihre Haustiere!