Braucht mein vierjähriges Kind schon Taschengeld? Darf mein Kind alleine mit dem Scooter in die Volksschule fahren? Und wie schaut das mit dem Schulschwänzen aus? In einer dreiteiligen Serie berichten wir diesmal über FAQs von den Kindergartenkids bis hin zu Unterstufen-Schülern. Im letzten Teil erfahren Sie mehr über die Rechte (und Pflichten) von Teenagern. Schauen Sie rein!
Taschengeld – wie viel ist sinnvoll?
Das Bundeskanzleramt empfiehlt zur Orientierung folgende Liste:
Alter Höhe des Taschengeldes Zeitraum
10 bis 12 Jahre 8 bis 14 Euro Monatlich
12 bis 14 Jahre 12 bis 20 Euro Monatlich
14 bis 16 Jahre 18 bis 35 Euro Monatlich
16 bis 18 Jahre 30 bis 60 Euro Monatlich
18 bis 20 Jahre 50 bis 80 Euro Monatlich
Welche Besorgungen dürfen Mittelschul-Kinder selbst machen?
Wie Volksschulkinder dürfen auch Mittelschul-Kinder sogenannte „Taschengeldgeschäfte“, wie zum Beispiel den Kauf von Büchern, CDs etc., rechtswirksam abschließen.
Handy & SchülerInnen – Was ist erlaubt?
Während des Unterrichts ist das Mobiltelefon für SchülerInnen verboten. Sie sind dazu verpflichtet, sich in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule einzuordnen und während des Unterrichts mitzuarbeiten. Das schließt das Telefonieren oder SMS-Schreiben aus.
Lesen Sie dazu auch das Interview mit D.A.S. Vorstand Dir. Mag. Ingo Kaufmann.
Dürfen LehrerInnen SchülerInnen ihr Handy abnehmen, bzw. was dürfen LehrerInnen überhaupt wegnehmen, und wann müssen sie es zurückgeben?
SchülerInnen dürfen keine Gegenstände in die Schule mitnehmen, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören. Stört das Läuten eines Mobiltelefons den Unterricht, kann es vom Lehrer eingesammelt werden. Abgenommene Gegenstände können nach dem Unterricht bzw. der Schulveranstaltung wieder von den SchülerInnen abgeholt werden. Handelt es sich um sicherheitsgefährdende Gegenstände, werden diese nur den Erziehungsberechtigten zurückgegeben, außer deren Besitz widerspricht sonstigen Rechtsvorschriften.
Was ist bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zu beachten?
Wie schon beim ersten Teil dieser BLOG-Serie beschrieben, dürfen Kinder ab 7 Jahren alleine mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sein.
Wie ist die Aufsichtspflicht geregelt?
Während der Haupt- und Mittelschulzeit können Kinder tagsüber auch alleine sein, wenn klar ist, wann die Eltern wieder nach Hause kommen und das Kind die nötige Reife und Einsichtsfähigkeit besitzt.
Gibt es auch bei Schulveranstaltungen bestimmte Aufsichtspflichten?
Auch in der Unterstufe müssen die Kinder 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn, während der Schulzeit, in den Pausen und bis zum Verlassen des Schulgebäudes nach Unterrichtsschluss beaufsichtigt werden. Auch bei internen oder externen Schulveranstaltungen, Projekttagen, Skikursen, Sprachwochen etc. gilt Aufsichtspflicht.
Mehr zum Thema Aufsichtspflicht finden Sie im Rechtstipp der D.A.S. Experten für www.trend.at.
Welche Voraussetzungen müssen für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vorliegen?
Um allfällige Schadenersatzansprüche geltend machen zu können, muss ein schuldhaftes Verhalten einer anderen Person vorliegen. Als schuldhaftes Verhalten gilt auch die Verletzung einer Aufsichtspflicht.
Gibt es bestimmte Regelungen hinsichtlichen Schulschwänzen?
Durch das Schulschwänzen fühlen sich die SchülerInnen kurzfristig zufriedener und fröhlicher. Doch leider wirkt sich das unerlaubte Fehlen vom Unterricht sehr negativ auf die Noten und die berufliche Zukunft der Kinder aus. Mögliche Gründe des Fernbleibens vom Unterricht sind:
- SchülerInnen wollen etwas anderes unternehmen
- SchülerInnen wollen sich ausschlafen
- SchülerInnen wollen sich den langweiligen Unterricht ersparen
- SchülerInnen kommen mit Lehrern oder Klassenkameraden nicht klar
In der Unterstufe müssen die Entschuldigungen für das Fernbleiben vom Unterricht noch von den Eltern unterschrieben werden. Erst ab der neunten Schulstufe können SchülerInnen, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, sich selbst entschuldigen, sofern die Erziehungsberechtigten das nachweislich wissen.
Mehr Fragen und Antworten rund um das Thema Kinder und Recht finden Sie auf unserer Website.